Marktzugangsberatung

Der Zugang zu den wichtigen europäischen Märkten ist für Unternehmen aus der Schweiz mit immer neuen und zunehmend komplexeren Zoll- und Steuervorschriften dort verbunden. Mit unseren Dienstleistungen reduzieren wir für Sie systematisch Markteintrittsbarrieren und erhöhen Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Handelsniederlassung

Die Vorteile einer eigenen Handelsgesellschaft in der EU sind so vielfältig wie Ihre Anforderungen. Sie erhöht die Prozess-Sicherheit Ihrer grenzüberschreitenden Geschäftsfälle, steigert den Servicegrad gegenüber Ihren EU-Kunden und verbessert somit erheblich Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Wir unterstützen Sie bei der Gründung und dem Unterhalt Ihrer Handelsniederlassung an unserer Adresse in Konstanz.

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die Zoll- und Logistikprozesse bei Einbindung Ihrer EU-Entität, geben Empfehlungen zu Form und Inhalt von Proforma- und Handelsrechnungen sowie weiteren Zollpapieren und unterbreiten Vorschläge zum Kommunikations- und Belegfluss mit allen beteiligten Partnern und Behörden. 

In Arbeitsteilung mit den Steuer- und Rechtsexperten unserer strategischen Partner stellen wir Ihnen einen Gesellschaftsvertrag bereit, organisieren den erforderlichen Notartermin, übernehmen die Gewerbeanmeldung und sorgen für die steuerliche und zollrechtliche Registrierung Ihrer Neugesellschaft.

Unsere Partner helfen Ihnen bei Rechtsfragen weiter und stehen Ihnen für steuerliche Fragestellungen wie die Leistungsverrechnung und zu Massnahmen zur Steuergestaltung zur Verfügung.

Die Einrichtung Ihres Domizils erfolgt mit Firmenschild, Telefonanschluss und Briefkasten sowie Bearbeitung und Weiterleitung der Eingangspost gemäss Ihrer Vorgaben. Auf Wunsch übernehmen unsere Partner die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie die periodischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschlüsse Ihrer Gesellschaft.

Nutzen Sie die Vorteile einer bestehenden Büroinfrastruktur mit eingespielten Prozessen und den Zugriff auf ein Team von qualifizierten Zoll-, Steuer- und Logistikexperten zu variablen und bedarfsgerechten Kosten.

Fiskalvertretung

Für Unternehmen aus der Schweiz, die über keinen Standort oder eine eigene steuerliche Registrierung in Deutschland verfügen, ist unser Einsatz als Fiskalvertreter von Vorteil. Durch Nutzung unserer Sonder-UID-Nummer ermöglichen wir Ihnen die Durchführung von sog. EU-Verzollungen, verbunden mit steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen an Ihre gewerblichen Kunden in der EU. Somit erreichen wir für Sie eine umsatzsteuerliche Gleichstellung mit Ihren EU-Wettbewerbern.

Aufgrund der unmittelbaren Weiterbeförderung Ihrer Lieferungen in das EU-Bestimmungsland nach erfolgter Verzollung, wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Ihre Kapitalbindung wird reduziert und Kapitalbereitstellungsgebühren und Vorlageprovisionen Ihres Logistikpartners entfallen.

Diesen Vorteilen stehen allerdings hohe formelle und inhaltliche Anforderungen an die Geschäftsprozesse und Handelsdokumente gegenüber. Eine nicht korrekt gestaltete Fiskalvertretung ist auch für Unternehmen aus der Schweiz mit erheblichen Umsatzsteuerrisiken auf der EU-Seite verbunden. 

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von EU-Verzollungen mit uns als Fiskalvertreter. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die korrekten Zollprozesse, geben Empfehlungen zu Form und Inhalt Ihrer Handelsrechnungen und unterbreiten Vorschläge zum Kommunikations- und Belegfluss mit allen beteiligten Partnern und Behörden. 

In der laufenden Zusammenarbeit übernehmen wir für Sie firstgerecht alle umsatzsteuerlichen und statistischen Meldepflichten in Deutschland, die sich aus diesem Verfahren ergeben.

Haben wir Sie neugierig gemacht, oder haben Sie eine konkrete Aufgabenstellung für uns?
Dann freuen wir uns auf Ihre
Kontaktaufnahme.


Als Fiskalvertreter erfüllen wir die Voraussetzungen gem. § 22a UStG. i. V. m. § 4 Nr.9c StBerG. und buchen Ihre laufenden Geschäftsfälle gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Wir sind zertifizierter Authorized Economic Operator gem. Art. 39 UZK (Bewilligung AEO-C) und gewährleisten unseren Auftraggebern anerkannte Standards bei der Umsetzung ihrer grenzüberschreitenden Geschäfte.