Zollberatung

Als Schweizer Unternehmen werden Sie mit immer neuen und zunehmend komplexeren Zollvorschriften in der EU konfrontiert. Mangelnde Kenntnisse dieser Vorschriften oder die falsche Umsetzung von Zollverfahren können dabei erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Mit uns stellen Sie die korrekte und wirtschaftliche Gestaltung Ihrer grenzüberschreitenden Geschäfte sicher.

Zollprozesse, Warentarifierung und Ursprungsbewirtschaftung

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Umsetzung der geeigneten Zollverfahren für Ihre bestehenden oder geplanten Geschäftsfälle.

Sie erhalten Empfehlungen zu Form und Inhalt von Proformarechnungen, Handelsrechnungen und weiteren Zollpapieren, sowie einen Überblick zu den steuerlichen und statistischen Meldepflichten je Geschäftsfall.

Darüber hinaus unterbreiten wir Ihnen unsere Vorschläge zum optimalen Kommunikations- und Belegfluss mit allen beteiligten Partnern und Behörden. Dabei stehen Ihnen für umsatzsteuerliche Belange bedarfsgerecht die Steuerexperten unserer strategischen Partner zur Verfügung.

In Abstimmung mit Ihnen nehmen wir die laufende Einreihung Ihrer Produkte in den Schweizer Gebrauchstarif TARES oder den Gemeinsamen Zolltarif der EU (TARIC) vor. Oder aber wir stellen die bestehenden Zolltarifnummern Ihres Artikelstamms auf den Prüfstand und übernehmen die erforderlichen Anpassungen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie beim Antragsverfahren zu Verbindlichen Zolltarifauskünften (VZTA) in der Schweiz und Deutschland. 

Als wichtige Grundlage zur Nutzung der Freihandelsabkommen der Schweiz oder der EU richten wir für Sie Organisationsroutinen für die regelmässige Einholung und Prüfung präferenzieller Vorpapiere (Lieferantenerklärungen, Veranlagungsverfügungen, ATC-Belege) ein und unterstützen Sie bei der systematischen Präferenzkalkulation zur Ursprungsbestimmung Ihrer Produkte.

Haben wir Sie neugierig gemacht, oder haben Sie eine konkrete Aufgabenstellung für uns?
Dann freuen wir uns auf Ihre
Kontaktaufnahme.


Als Fiskalvertreter erfüllen wir die Voraussetzungen gem. § 22a UStG. i. V. m. § 4 Nr.9c StBerG. und buchen Ihre laufenden Geschäftsfälle gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Wir sind zertifizierter Authorized Economic Operator gem. Art. 39 UZK (Bewilligung AEO-C) und gewährleisten unseren Auftraggebern anerkannte Standards bei der Umsetzung ihrer grenzüberschreitenden Geschäfte.