Lösungen für die Schweizer Lebensmittelindustrie
Die EU ist mit einem Warenhandelsvolumen von 298 Mrd. CHF der grösste Handelspartner der Schweiz und mit 450 Mio. Einwohnern auch für die eidgenössische Lebensmittelindustrie ein wichtiger Zielmarkt. Allerdings erschweren immer neue und komplexere Vorschriften, Regulierungen und Normen die Marktbearbeitung für Schweizer Exporteure. HERAUSFORDERUNG: So ist mit der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) für Lieferungen aus der Schweiz in die EU die Angabe eines Importeurs mit EU-Anschrift auf den Verkaufsverpackungen erforderlich, um den Konsumenten dort bei Beanstandungen eine Anlaufstelle zu geben. Diese Anforderung erscheint zunächst simpel, erweist sich in der Umsetzung allerdings alles andere als einfach. Die Einbindung eines EU-ansässigen Dritten in die Handelsgeschäfte – der dann mit seiner Anschrift als Importeur fungiert – ist immer mit einer angemessenen Marge für ihn verbunden; zu Lasten des Schweizer Herstellers. Umgekehrt stellt sich die Frage, ob der Einsatz eines Handelsvertreters oder Maklers als Importeur auf der EU-Seite rechtskonform ist, wenn dieser eben nicht in das Handelsgeschäft integriert ist und die Fakturierung an die EU-Abnehmer aus der Schweiz erfolgt. LÖSUNG: Mittlerweile haben sich unsere GmbH-Lösungen branchenweit als optimales Set-Up für die Schweizer Lebensmittelindustrie etabliert. Wir unterstützen unsere Auftraggeber bei der Gründung und dem schlanken Unterhalt einer eigenen GmbH-Tochter an unserer Adresse in Konstanz. Diese Tochtergesellschaft wird in die Handelsgeschäfte mit den EU-Abnehmern eingebunden und kann somit mit ihrer Anschrift als Importeur fungieren. Neben dieser rechtssicheren Umsetzung der LMIV steigern die Schweizer Hersteller so zusätzlich den Servicegrad gegenüber ihren EU-Kunden und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den EU-Märkten. VORGEHENSWEISE: Für die Gründung stellen wir Ihnen in Arbeitsteilung mit den Steuer- und Rechtsexperten unserer strategischen Partner einen Gesellschaftsvertrag bereit, organisieren den erforderlichen Notartermin, übernehmen die Gewerbeanmeldung und sorgen für die steuerliche und zollrechtliche Registrierung Ihrer Neugesellschaft. Wir gestalten mit Ihnen die künftigen Zoll- und Logistikprozesse bei Einbindung Ihrer EU-Tochter, geben Empfehlungen zu Form und Inhalt von Proforma- und Handelsrechnungen sowie weiteren Zollpapieren und unterbreiten Vorschläge zum Kommunikations- und Belegfluss mit allen beteiligten Partnern und Behörden. Unsere Partner helfen unseren Auftraggebern bei Rechtsfragen weiter und stehen Ihnen für steuerliche Fragestellungen wie die Leistungsverrechnung und zu Massnahmen zur Steuergestaltung auf der deutschen Seite zur Verfügung. Im laufenden Unterhalt ihrer GmbH profitieren unsere Auftraggeber von einer bestehenden Büroinfrastruktur mit eingespielten Prozessen und den Zugriff auf ein Team von qualifizierten Zoll-, Steuer- und Logistikexperten zu variablen und bedarfsgerechten Kosten. Haben wir Sie neugierige gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.